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R 25.07 Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern
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Produktbeschreibung
DGfdB Richtlinie R 25.07 Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, Essen, Juni 2024, 3 Seiten, Gewicht: 10 g
Inhaltsangaben
Allgemeines
Die Barfußbereiche von Schwimmbädern (Beckenumgänge, Wasch- und Duschräume, Umkleiden usw.) gehören zu den Bereichen, die in besonderem Maße mit Wasser benetzt sind. Die UVV "Allgemeine Vorschriften" GUV 0.1 des Bundesverbandes für Unfallkassen (BUK) fordert, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen. Weitere Angaben enthält das Merkblatt "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" GUV 26.17. Da in allen hier geregelten Bereichen infolge ihrer Nutzung und häufiger Reinigungsvorgänge mit einer ständigen Wasserbenetzung gerechnet werden muss und Wasser ein Ausrutschen fördert, wird - neben der Auswahl von Bodenbelagsstoffen auf die Beachtung folgender baulicher Maßnahmen hin- gewiesen:
• Verkehrswege sollen möglichst von Wasser frei bleiben.
• Anfallendes Wasser soll wirkungsvoll abgeführt werden.
Dies erfordert in der Regel die Ausbildung von Belagsgefälle mit der erforderlichen Anzahl von Bodenabläufen oder Entwässerungsrinnen. In diesem Merkblatt sollen Hinweise zur Gefällegröße und Anordnung gegeben werden. Belagsgefälle müssen geplant werden.
Inhalt
1. Allgemeines
2. Planungs- und ausführungstechnische Hinweise
2.1 Mindestgefälle
2.2 Gefälleanordnung
2.3 Gefälleplanung