Die vergaberechtliche Rechtsprechung
ist stetig im Wandel. Auch für kommunale
Badbetreiber oder Badbetreiber,
die mit Fördermitteln agieren, sind
diese Entwicklungen von großer Bedeutung. An diesen Entwicklungen
messen sich sowohl die tägliche Vergabepraxis
als auch die Rechtssicherheit
von Vergabeverfahren und Auftragsvergaben.
Neben der Gefahr zeitaufwändiger
Nachprüfungsverfahren
und unwirksam geschlossenen Verträgen
kann Badbetreibern mit geförderten
Projekten bei Vergaberechtsverstößen
die Rückzahlung der Fördermittel
drohen. Nachfolgend soll auf
einige neuere Entscheidungen und Tendenzen hingewiesen werden, deren Beachtung von einiger Bedeutung sein
kann.