Regelwerk

Wo steht das? Im Regelwerk der DGfdB natürlich!

Das Regelwerk der DGfdB umfasst Richtlinien und Arbeitunterlagen sowie anerkannte Regeln der Technik und des Betriebs – und zwar auf der Basis der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“

Wann immer eine Information über die Wasseraufsicht, Betondecken, Notbeleuchtung oder die Unterweisung des Personals benötigt wird, hier wird man fündig: Die DGfdB hat über 50 Richtlinien und Arbeitsunterlagen für die Planung, den Bau sowie den Betrieb von Bädern im Programm. Das Regelwerk der DGfdB wird von etwa 150 ehrenamtlichen Mitarbeitenden erarbeitet. Mit der großen Anzahl und dieser breiten Aufstellung von Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bereichen der Bäderszene ist eine angemessene Berücksichtigung der „Interessierten Kreise“, eine wichtige kartellrechtliche Voraussetzung für die Regelwerksarbeit, gewährleistet. Die Regelwerksarbeit der DGfdB findet in Ausschüssen und Arbeitskreisen statt, weiterhin beteiligt sich die DGfdB an der deutschen, europäischen und weltweiten Normungsarbeit.


Ihre Ansprechpersonen

Frank Achtzehn DGfdB
Frank Achtzehn
Leitung Regelwerk und BeratungTel: 0201 87969-0f.achtzehn(at)dgfdb.de
Annette Kopec DGfdB
Annette Kopec
Administration Ausschüsse und Arbeitskreise, RegelwerkTel: 0201 87969-16a.kopec(at)dgfdb.de

Aktuelles zum Thema Regelwerk

Verbände
01.01.2025

Richtlinienbeschluss und Regelwerksentscheidung im Dezember 2024

Der TA hat in Zürich fünf Richtlinien als Entwurfsfassung (Blaudruck) in fachlicher Hinsicht verabschiedet und zwei Einleitungen eines Regelwerksverfahrens beschlossen.

Verbände
01.06.2024

Richtlinien-Beschlüsse der Ausschüsse im April

Der Technische Ausschuss (TA) und der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der DGfdB haben am 24. April in Aachen mehrere Richtlinien und Arbeitsunterlagen verabschiedet und Regelwerksverfahren eingeleitet.

Verbände
01.01.2024

Richtlinien-Beschlüsse des Technischen Ausschusses im Dezember 2023

Am 6. Dezember 2023 wurden in Halle (Saale) zwei DGfdB-Richtlinien als Blaudruck verabschiedet. Es gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. März 2024.