Regelwerk
Wo steht das? Im Regelwerk der DGfdB natürlich!
Das Regelwerk der DGfdB umfasst Richtlinien und Arbeitunterlagen sowie anerkannte Regeln der Technik und des Betriebs – und zwar auf der Basis der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“
Wann immer eine Information über die Wasseraufsicht, Betondecken, Notbeleuchtung oder die Unterweisung des Personals benötigt wird, hier wird man fündig: Die DGfdB hat über 50 Richtlinien und Arbeitsunterlagen für die Planung, den Bau sowie den Betrieb von Bädern im Programm. Das Regelwerk der DGfdB wird von etwa 150 ehrenamtlichen Mitarbeitenden erarbeitet. Mit der großen Anzahl und dieser breiten Aufstellung von Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bereichen der Bäderszene ist eine angemessene Berücksichtigung der „Interessierten Kreise“, eine wichtige kartellrechtliche Voraussetzung für die Regelwerksarbeit, gewährleistet. Die Regelwerksarbeit der DGfdB findet in Ausschüssen und Arbeitskreisen statt, weiterhin beteiligt sich die DGfdB an der deutschen, europäischen und weltweiten Normungsarbeit.