Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. stellt an dieser Stelle Arbeitshilfen und Informationen kostenlos zum Download zur Verfügung.

Verbandsaussage der DGfdB zum Thema „Badebekleidung“

Gemäß der Richtlinie DGfdB 94.17 „Erstellung einer Haus‐ und Badeordnung für öffentliche Bäder“ wird für das Baden und Schwimmen „übliche Badekleidung ohne Taschen“ empfohlen. Das Interesse von Frauen mit muslimischem Hintergrund am Baden und Schwimmen hat zur Entwicklung des „Burkini“ geführt, der mittlerweile in den deutschen Schwimmbädern und auch aus der Sicht der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. zum Kanon der „üblichen Badebekleidung“ gehört. Jede weitere Ausprägung von Badebekleidung, z. B. von anderen kulturellen Gruppen vorgestellte, kann soweit akzeptiert werden, als sie den Merkmalen der heute verfügbaren Burkinis entspricht.

Für Burkinis und vergleichbare Badebekleidung müssen nicht saugende Materialien verwendet werden. Bei der heute verfügbaren Badebekleidung wird überwiegend Kunstfaser (85 % Polyamid/ 15 % Elasthan) verwendet.

Empfehlungen der DGfdB zum „Oben-ohne-Schwimmen“
Ausgehend von einem Vorfall im Göttinger Freizeitbad Eiswiese hat sich die Frage, ob Frauen – oder Menschen, die sich als Frau verstehen – in öffentlichen Hallen- oder Freibädern „oben ohne“ baden dürfen, über ganz Deutschland verbreitet. Viele Badbetreiber:innen stehen dieser Frage aus Gesellschaft und Politik gegenüber und müssen hierzu Entscheidungen treffen.

In Bädern kommen viele unterschiedliche Menschen mit ganz individuellen Interessen zusammen. Jede:r Badbetreiber:in versucht, diese vielfältigen Interessen zu berücksichtigen, aber eben auch fein auszutarieren. Aber – wenn so viele Menschen zusammenkommen, braucht es auch Kompromisse und es kann eben nicht jedes individuelle Interesse berücksichtigt werden. Das Thema „Oben-ohne-Schwimmen“ ist eine gesamtgesellschaftliche Fragestellung und kann nicht im Bad gelöst werden. Vor allem sollte sie nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter:innen ausgetragen werden. Daher ist es wichtig, für jedes Bad eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Dafür kann es allerdings keine allgemeingültigen Empfehlungen geben.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der auch Minderheiten einen Shitstorm auslösen können, der seinen Widerhall häufig in Presse und Politik findet. Insofern ist eine strikte Ablehnung des Oben-ohne-Schwimmens immer kritisch, es hängt dabei aber auch von der medialen und politischen Situation in der jeweiligen Stadt ab. Grundsätzlich steht der Erlaubnis, dass alle Geschlechter ohne Oberteil baden dürfen, nichts entgegen. Es werden wahrscheinlich nur sehr wenige Frauen diesen Wunsch äußern, und es wird ebenso wahrscheinlich auch nur wenige Badegäste geben, die sich daran stören würden. Dies gilt aber nicht für alle Zielgruppen gleichermaßen, hier sollte also für verschiedene Nutzergruppen und Nutzungszeiten differenziert vorgegangen werden, im Folgenden beispielhaft dargestellt:

  • Beim Frühschwimmen könnten sich ältere, ggf. konservativ eingestellte Badegäste gestört fühlen.
  • Beim Schulschwimmen, Kita-Schwimmen, bei Schwimmkursen, beim Vereinsbetrieb und auch in Zeiten, in denen das Bad eher von Kindern und Jugendlichen benutzt wird, droht ein indirekter Konflikt mit den Trägern und vor allem auch mit den Eltern.
  • In den Abendstunden dürfte das Risiko der Ablehnung durch andere Badegäste am geringsten sein.

Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen geht also dahin, unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien, das Oben-ohne-Schwimmen nicht grundsätzlich zu verbieten oder zu erlauben, sondern temporär zuzulassen. Die Situation sollte aber aufmerksam beobachtet und bei spürbarer Ablehnung durch andere Badegäste neu bewertet werden.

Für Badbetreiber:innen, die ihre Entscheidung faktenbasiert treffen und über die Motivationslage der Badegäste genauer Bescheid wissen möchten, bietet sich eine Besucherbefragung an. Hier möchten wir Sie unterstützen und haben deshalb eine Umfrage konzipiert, an der Ihre Badbesucher:innen einfach und schnell teilnehmen können. Informationen dazu finden Sie auf dieser Website im Bereich „Umfragen“.
 

Bei der Veröffentlichung der Bilder muss folgendes Copyrightzeichen abgedruckt werden: © Spring Werbeagentur
Es steht Ihnen frei, die Farbe der T-Shirts des Personals bei den Bildern 1 und 2 zu ändern – passend zu den eigenen Unternehmensfarben.

Die DGfdB dankt an dieser Stelle ganz ausdrücklich der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH und der KölnBäder GmbH, welche die Baderegel-Comics  zur Verfügung gestellt hat. Auch möchten wir auf die Spring Werbeagentur als Unterstützer hinweisen.
 

Übersetzungshilfen (DIN-A6-Karten) – Deutsch/ Englisch/ Hocharabisch

Die Übersetzungshilfen stehen in zwei Varianten zur Verfügung: eine Druckvorlage für Druckereien zur Erstellung von DIN-A6-Karten (Die Angabe für die Druckerei lautet: Einzelseiten Format DIN A6, 13 Seiten 4/4-farbig, Papierstärke ca. 250 g/qm, 4-seitig beschneiden, in Schutzfolie laminieren) und eine Druckvorlage zum Selbstausdrucken (Hinweis: DIN A4 Querformat – jeweils vier Karten pro Blatt, Ausdruck beidseitig mit Vorder- und Rückseite). Falls alle Blätter nur einseitig gedruckt werden, müssen natürlich die „passenden“ Karten (sind durchnummeriert) zusammengestellt werden. An der Schnittlinie auseinanderschneiden, in DIN-A6-Laminierhüllen laminieren.
 

Die DGfdB dankt der BBF - Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH, die die Vorlagen hierfür kostenfrei zur Verfügung gestellt hat.

Die DGfdB dankt an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Stadtwerken Erfurt, die die Vorlagen für die Schilder kostenfrei zur Verfügung gestellt haben.

 

Speziell für die Unterstützung des Schwimmunterrichts in der Schule hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Fibel „Schwimmen lernen in der Schule - einfach und sicher: Zweisprachige Tipps und Informationen für Kinder und Jugendliche mit wenig Schwimmerfahrung“ herausgebracht. Es gibt sie derzeit in folgenden acht Sprachen:

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch

Die Schwimmfibel kann über den Servicebereich der Unfallkasse NRW bestellt werden.
 

Eine weitere, aktuell erstellte DGfdB-Arbeitshilfe für Badbetreiber:innen ist das „Unterweisungskonzept für das Badpersonal zum Umgang mit Badegästen mit geringen Deutschkenntnissen“. Diese Arbeitshilfe wurde von der DGfdB-Arbeitsgruppe „Betreiber-Informationen für den Umgang mit Badegästen mit geringen Deutschkenntnissen“ erstellt. Wir bieten die Arbeithilfe (Stand 13. Mai 2016) zum kostenlosen Download an:

Arbeitshilfe „Umgang mit Badegästen mit geringen Deutschkenntnissen“ (PDF, 269 KB)

 

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