Anforderungen an den AOX bei der Indirekteinleitung von Filterspülabwasser aus Schwimmbädern

Der Anhang 31 der Abwasserverordnung (AbwV) fordert auch bei Indirekteinleitung eine Maximalkonzentration von 0,2 mg/l AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) im Filterspülabwasser in einer zufällig während der Filterspülung entnommenen Stichprobe. Bei Überschreitung sind Bad betreiber vielerorts mit der un mittelbaren Forderung einer aufwändigen Nachaufbereitung konfrontiert. Das folgende Positionspapier soll Badbetreibern und Umweltbehörden zusätzliche Bewertungskriterien für eine realistischere Einstufung der resultierenden AOX-Belastung des eingeleiteten Abwassers, die letztlich gewässerrelevant werden könnte, an die Hand geben. In diesem Zusammenhang wird die Entnahme einer modifizierten Mischprobe1) ebenso empfohlen wie die Berücksichtigung des feststoffgebundenen AOX-Anteils, der in der Kläranlage zurückgehalten werden kann.

Autor
Dr. Meike Kramer et al.
Ausgabe
01/2013
Rubrik
Bädertechnik