Berücksichtigung der Verdunstung bei Abwassergebühren für Schwimmbäder

Allgemein wird davon ausgegangen, daß von einem Grundstück in demselben Umfang Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, wie vorher Frischwasser bezogen worden ist. Andererseits ist natürlich bekannt, daß aus verschiedenen Gründen fast auf jedem Grundstück ein Teil des bezogenen Frischwassers zurückbleibt.

Autor
Franz Otto
Ausgabe
06/1993
Rubrik
Bäderbetrieb