Berufliche Verhinderung kann Fernbleiben von der Verhandlung entschuldigen

Die Mißachtung einer gerichtlichen Vorladung zieht erhebliche Folgen nach sich: Der nicht erschienene Zeuge bekommt eine Ordnungsstrafe von mehreren hundert Mark.

Autor
Werner Güntheroth
Ausgabe
08/1982
Rubrik
Sammelbecken