Berufsaus- und Fortbildung in Baden-Württemberg

10 Jahre Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen Nach der am 5.12.1971 beschlossenen Verordnung über die Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen wurden in Baden-Württemberg ab 1973 die ersten 14 Ausbildungsverhältnisse in verschiedenen Städten und Gemeinden begründet.

Autor
Siegfried Straube
Ausgabe
05/1984
Rubrik
Bäderbetrieb