Das Badeunglück in Vechelde

Durch Urteil des Schöffengerichts Braunschweig vom 24. Oktober war ein 38jähriger Ostflüchtling aus Vechelde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 DM Geldstrafe verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wandelte die Dritte Strafkammer des Landgerichts die Geldstrafe in eine Gefängnisstrafe von drei Monaten um. Der Tatbestand, der sich aus der Verhandlung ergab, war folgender:

Ausgabe
03/1951
Rubrik
Gesundheit und Wellness