Der gemeinsame Markt braucht Europäische Normen

Im Sommer 1985 haben sich die Regierungen der Europäischen Gemeinschaft vorgenommen, den Gemeinsamen Markt bis 1992 zu vollenden. Dazu ist auch die Harmonisierung solcher technischen Regeln erforderlich, die Handelshemmnisse erzeugen können. Dies gilt insbesondere für technische Rechtsvorschriften.

Autor
Curt Mohr
Ausgabe
06/1988
Rubrik
Bäderbetrieb