Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.

Die Merkblätter und Arbeitsunterlagen der Deutschen Ge - sellschaft für das Ba de wesen e. V. (DGfdB), Essen – und vor der Fusion der beiden Verbände DGfdB und Bundesfachverband Öffent liche Bäder e.V., Essen – genießen in der Fachwelt seit Jahrzehnten einen hervorragenden Ruf. Sie sind formal den DIN-Normen gleichgestellt und wurden immer auch in der Rechtsprechung berücksichtigt. Die hohe fachliche Qualität der Merkblätter ist der wesentliche Grund für ihre große Akzeptanz. Es gibt aber auch ein bedeutsames formales Kriterium: Die Merkblätter werden unter öffentlicher Beteiligung erarbeitet und verabschiedet. Dies äußert sich zum einen in der Zusammensetzung der Arbeits- und Beschlussgremien, zum anderen aber auch in der Veröffentlichung von Entwurfsfassungen und in der Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder in Berufung zu gehen. Die formalen Voraussetzungen für die Erarbeitung der Merk - blätter und Arbeitsunterlagen waren bisher in den „Grund - sätzen für das Regelwerk“ von 1987, mit zwischenzeitlichen Ergänzungen, festgelegt. Mit der Verschmelzung der beiden Verbände wurde wegen der neuen Verbandsorgane nun eine komplette Neufassung erforderlich. Die Geschäftstelle hat die Gelegenheit genutzt, diese Grundsätze um fassend zu überarbeiten und sie an die Erfordernisse der Regelwerksarbeit des Jahres 2010 anzupassen. Dabei wurden die Be - sonderheiten der Regelwerksarbeit der Ausschüsse und Ar - beitskreise der DGfdB berücksichtigt, aber auch viele Re ge - lungen der DIN 820 „Normungsarbeit“ übernommen. An den bekannten Verfahren wird sich wenig ändern; an eine neue Bezeichnung muss sich die Fachwelt aber doch gewöhnen. Die Merkblätter, die im öffentlichen Verfahren erstellt wurden, heißen künftig „Richtlinien“. Der Erweiterte Vorstand der DGfdB hat die „Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“ nun am 3. Mai verabschiedet; sie werden mit der Veröffentlichung in AB Archiv des Badewesens (siehe unten) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben und sind künftig für die Gremien des Verbandes, aber auch für po - tenzielle Einsprecher, die „Geschäftsgrundlage“ der Regel - werksbearbeitung.

Autor
Michael Weilandt
Ausgabe
06/2010
Rubrik
Verbände