Die Merkblätter und Arbeitsunterlagen der Deutschen Ge -
sellschaft für das Ba de wesen e. V. (DGfdB), Essen – und
vor der Fusion der beiden Verbände DGfdB und Bundesfachverband
Öffent liche Bäder e.V., Essen – genießen in
der Fachwelt seit Jahrzehnten einen hervorragenden Ruf.
Sie sind formal den DIN-Normen gleichgestellt und wurden
immer auch in der Rechtsprechung berücksichtigt. Die
hohe fachliche Qualität der Merkblätter ist der wesentliche
Grund für ihre große Akzeptanz. Es gibt aber auch ein
bedeutsames formales Kriterium: Die Merkblätter werden
unter öffentlicher Beteiligung erarbeitet und verabschiedet.
Dies äußert sich zum einen in der Zusammensetzung
der Arbeits- und Beschlussgremien, zum anderen aber
auch in der Veröffentlichung von Entwurfsfassungen und
in der Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder in Berufung
zu gehen.
Die formalen Voraussetzungen für die Erarbeitung der Merk -
blätter und Arbeitsunterlagen waren bisher in den „Grund -
sätzen für das Regelwerk“ von 1987, mit zwischenzeitlichen
Ergänzungen, festgelegt. Mit der Verschmelzung der beiden
Verbände wurde wegen der neuen Verbandsorgane nun eine
komplette Neufassung erforderlich. Die Geschäftstelle hat
die Gelegenheit genutzt, diese Grundsätze um fassend zu
überarbeiten und sie an die Erfordernisse der Regelwerksarbeit
des Jahres 2010 anzupassen. Dabei wurden die Be -
sonderheiten der Regelwerksarbeit der Ausschüsse und Ar -
beitskreise der DGfdB berücksichtigt, aber auch viele Re ge -
lungen der DIN 820 „Normungsarbeit“ übernommen.
An den bekannten Verfahren wird sich wenig ändern; an
eine neue Bezeichnung muss sich die Fachwelt aber doch
gewöhnen. Die Merkblätter, die im öffentlichen Verfahren
erstellt wurden, heißen künftig „Richtlinien“.
Der Erweiterte Vorstand der DGfdB hat die „Grundsätze für
das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
e. V.“ nun am 3. Mai verabschiedet; sie werden mit
der Veröffentlichung in AB Archiv des Badewesens (siehe
unten) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben und sind
künftig für die Gremien des Verbandes, aber auch für po -
tenzielle Einsprecher, die „Geschäftsgrundlage“ der Regel -
werksbearbeitung.