Meinungsaustausch über Anordnung von Oberlicht und Umkleidekabinen in der Schwimmhalle.

'Der technische Ausschuß des VDB hält die Anordnung eines Oberlichtes über dem Schwimmbecken wegen der besseren Belichtung und dem Wohlempfinden der Badegäste als unerläßlich und bedauert die Außerachtlassung der Anordnung eines Oberlichtes beim Bau vieler sogenannter moderner Schwimmbäder. Als Beleg hierfür dienen die Bilder der Schwimmhallen Hamburg und Kassel in Heft 2.'

Autor
Heinrich Beling
Ausgabe
01/1949
Rubrik
Verbände