Recht und Rechtsprechung Pflichtwidrigkeiten eines Gastes im Schwimmbad und ihre möglichen Rechtsf

Von dem Besucher eines Schwimm- oder Freibades sollte man annehmen, daß er dort Entspannung und Ruhe sucht - und sich daher in die Gemeinschaft der Badegäste einordnet. Aber leider Ist dies nicht Immer der Fall.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
04/1975
Rubrik
Bäderbetrieb