Rechtsfragen: Verkehrssicherungspflicht Unfall auf einer Baderutsche

Bei Baderutschen-Unfällen wird von Gerichten zunehmend ein sehr hohes Maß an konstruktiver Vollkommenheit und organisatorischer Vorsorge von den Badbetreibern gefordert. In dem nachstehend behandelten Urteil hat das OLG Celle (Az.: 9 U 37/92) jedoch wohltuend abwägend ein Urteil gefällt, in dem eindeutig - und wohl auch gerecht - die Verantwortungsbereiche des Nutzers und des Betreibers der Wasserrutsche abgegrenzt worden sind.

Ausgabe
12/1995
Rubrik
Bäderbetrieb