Richtlinien für den Einsatz von DLRG- und DRK-Wasserwacht- Rettungsschwimmern in öffentlichen Bäder

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen und der Verein Deutscher Badefachmänner empfehlen den Trägern der öffentlichen Bäder, bei dem Einsatz zusätzlicher Aufsichtskräfte für ihre Badebetriebe die nachstehenden Richtlinien der DLRG und des DRK zu berücksichtigen:

Ausgabe
05/1984
Rubrik
Bäderbetrieb