Schuldspruch gegen Schwimmeisterin

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Frankfurt a.M. (AZ.: 42 Js 47 771.6/91) wurde im September 1993 eine Schwimmeisterin wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und vom Gericht verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 70 DM hat sich das Gericht im Urteil ausdrücklich vorbehalten.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
06/1994
Rubrik
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