Überwachung des Badebetriebes durch Eigenkontrolle

Der Hygiene des Schwimmbeckenwassers ist beim Betrieb eines Bades Priorität einzuräumen. Diese Forderung umfaßt die berechtigten Erwartungen des Badegastes und die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Bades. Hygiene bedeutet mehr als Reinlichkeit und Sterilität, sie schließt Wohlbefinden ein. Schwimmbeckenwasser muß in gesundheitlicher Sicht einwandfrei - also frei von Erregern übertragbarer Krankheiten - sein, dennoch sollte es keine haut- und augenreizende Desinfektionslösung darstellen.

Autor
Erich Klein
Ausgabe
10/1986
Rubrik
Bäderbetrieb