Unsere Stellungnahme zum kommenden Bundesgesetz über die Berufsausübung des Masseurs und des Kranke

Gesetzliche Grundlagen für die Ausübung des Berufs der Masseure und medizinischen Bademeister ebenso wie für die Krankengymnasten sind bisher sehr mangelhaft oder überhaupt nicht vorhanden.

Autor
Thümer
Ausgabe
01/1955
Rubrik
Bäderbetrieb