Viele offene Fragen bei der Umsetzung der Sauna-Umsatzsteuererhöhung

Auch wenn die Erhöhung der Umsatzsteuer auf den Saunaeintritt von 7 auf 19 % zum 1. Juli längst beschlossene Sache ist (siehe dazu in dieser Ausgabe den Artikel ab Seite 348), so unklar bleibt der föderale Vollzug in den 16 Bundesländern. Abschließende Antworten konnten deshalb auch die beiden hochkarätigen (saunaerfahrenen) Referenten der Umsatzsteuer- Seminare des Deutschen Sauna- Bundes e. V., Bielefeld, und der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, im März in Stuttgart und Hannover nicht geben.

Autor
Hans-Jürgen Gensow
Ausgabe
06/2015
Rubrik
Gesundheit und Wellness