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R 10.00 Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (PDF)

Anbieter
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Artikel-Nr.
DGfdB R10.00 PDF
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Produktbeschreibung

DGfdB Richtlinie R 10.00 Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. , Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, Februar 2020, 6 Seiten, 20 g, kostenlos

Inhaltsangaben

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Begriffsbestimmungen

4. Allgemeines

5. Organisation der Regelwerksarbeit

5.1 Allgemeines

5.2 Grundlagen der Erarbeitung des Regelwerks

5.3 Einleitung des Regelwerksverfahrens

5.3.1 Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Einleitung eines Regelwerkverfahrens

5.3.2 Einspruchsmöglichkeit gegen die Einleitung eines Regelwerkverfahrens

5.3.3 Bearbeitende Gremien

5.4 Mitarbeit der Fachöffentlichkeit

5.5 Dauer der Bearbeitung

5.6 Überprüfung bestehender Richtlinien und Arbeitsunterlagen

5.7 Zurückziehen von Richtlinien und Arbeitsunterlagen

6. Gestaltung der Richtlinien, Arbeitsunterlagen

6.1 Grundlagen

6.2 Aufbau

6.3 Verwendung von Verbformen zur Formulierung von Festlegungen

6.4 Graphische Gestaltung

6.4.1 Allgemeines

6.4.2 Titelseite

6.4.3 Textseite

6.5 Kurzbezeichnung von Richtlinien und Arbeitsunterlagen

7. Beschlussfassung über Richtlinien und Arbeitsunterlagen

7.1 Einspruchsverfahren

7.1.1 Einspruch

7.1.2 Bearbeitung von Einsprüchen

7.1.3 Entscheidung über Einsprüche

7.2 Berufungsverfahren

7.3 Beschlussfassung über Richtlinien

7.4 Schlussveröffentlichung von Richtlinien

7.5 Inkrafttreten von Richtlinien

8. Erarbeitung von Arbeitsunterlagen

8.1 Beschlussfassung über Arbeitsunterlagen

8.2 Schlussveröffentlichung von Arbeitsunterlagen

8.3 Inkrafttreten von Arbeitsunterlagen

9. Erarbeitung von DGfdB-Fachberichten

10. Anwendung des Regelwerks

11. Uhrheberrecht

11.1 Nutzungsrechte der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.

11.2 Übertragung von Nutzungsrechten durch Mitgliedsverbände

11.3 Übertragungs von Nutzungsrechten durch Mitarbeiter der Ausschüsse, Arbeitskreise und -gruppen

12. Geschäftsführung

13. Inkrafttreten