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R 65.10 Überprüfung der biologischen Funktion von Aufbereitungsanlagen von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung
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Produktbeschreibung
DGfdB Richtlinie R 65.10 Überprüfung der biologischen Funktion von Aufbereitungsanlagen von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, Februar 2018, 6 Seiten, 20 g
Inhaltsangaben
Vorbemerkung
Diese Richtlinie beschreibt Prüfverfahren zur Prüfung der biologischen Funktion von Aufbereitungsanlagen von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung.Mit dieser Prüfung soll nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der Tabelle 11 der „FLL-Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“, nachfolgend FFL-Richtlinien, erreicht werden können. Dies schließt eine Gewährleistung über den Aufbereitungserfolg nicht ein, da dieser von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig ist (z. B. der ausreichenden hydraulische Funktionstüchtigkeit gemäß
DGfdB R 65.09 „Überprüfung der hydraulischen Funktion von Aufbereitungsanlagen von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung“) Die hier beschriebenen Prüfverfahren können bei allen Aufbereitungsverfahren gemäß der „FLL-Richtlinien“
angewandt werden. Diese Richtlinie gilt für Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung der Typen 1 und 2.
Inhalt
1. Vorbemerkungen
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmungen
4. Normative Verweise
5. Verfahren zur Prüfung biologischer Abbauvorgänge
5.1 Allgemeines
5.2 Baulich/technische Voraussetzungen
5.3 Prüfmethodik
5.3.1 Einstellen der Eingangskonzentration:
5.3.2 Substratgebundene Anlagen
5.3.3 Hydrobotanische Anlagen
5.4 Prüfverfahren
5.4.1 Nitrit-Phosphorverfahren
5.4.2 DOC/TOC-Messung
5.4.3 Abschlämmbare Bestandteile
5.4.4 Biologische Zustandsbestimmung der Makrophyten
5.4.5 Bestimmung der Filtrationsrate durch Zooplankton
6. Durchführung der Prüfungen
6.1 Ablauf der Prüfung bei Substratgebundenen Anlagen
6.2 Ablauf der Prüfung bei Hydrobotanischen Anlagen
7. Auswertung