Die große Resonanz auf den Fachbeitrag in der August-Ausgabe von A.B. Archiv des Badewesens (siehe
A.B. 08/05 S. 434 ff.) hat die A.B.-Redaktion veranlasst, dieses Thema durch eine weitere Veröffentlichung
zu vertiefen. Das ausgeprägte Verantwortungsbewusstsein vieler Betreiber und die Rundverfügungen
einiger Bezirksregierungen lassen weiteren Handlungsbedarf erkennen. Die in einer Vielzahl von Feldversuchen
gewonnenen, grundlegend neuen Erkenntnisse sollten durch Versuche unter Laborbedingungen
überprüft werden. Auf Anregung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, und des
Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUVV), Düsseldorf, wurden im August in einem
Versuchsbecken der Firma Hinke, Vöcklamarkt (Österreich), Haarfangprüfungen durchgeführt.