Aktuelles zum Betrieb von Kassen in Bädern

Das Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 26. November 2010 (2. Kassenrichtlinie), das die „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ regelt (siehe www.bundesfinanzministerium. de/Content/DE/Downloads/BMF_Schrei ben/Weitere_Steuerthemen/Betriebs pruefung/008_a.pdf?__blob=publica tionFile&v=3) hat viele Betreiber und Hersteller von Kassen aufgeschreckt. Die Übergangsfrist für die Umrüstung oder Neuanschaffung ist Ende 2016 abgelaufen.

Autor
Ulrike Müller
Ausgabe
08/2017
Rubrik
Bäderbetrieb