Aktuelles zur EnEV: 25. Auslegung des DIBt für Schwimmbäder vom 20. Mai 2019

Sechs Jahre nach der Veröffentlichung im AB Archiv des Badewesens zu den Schwierigkeiten, belastbare oder realitätsnahe Energieverbräuche von Schwimmbädern vorab zu ermitteln, hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) am 20. Mai 2019 im Rahmen der 25. Staffel zu Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) anzuwendende Vorgaben gemacht.

Autor
Dr.-Ing. Thomas Duzia
Ausgabe
09/2019
Rubrik
Bäderbau