Alles #werbung #unbeauftragt oder was?

In den vergangenen Jahren ist es relativ ruhig geworden um die rechtliche Beurteilung von Social-Media-Marketing. Viele Rechtsfragen zur Impressumpflicht auf Facebook, Urheberrechtsverletzungen auf YouTube sowie Persönlichkeitsrechten auf Twitter haben die Gerichte inzwischen abschließend geklärt, und die Praxis hat rechtskonforme Lösungen gefunden. Doch dann kamen die Influencer auf Instagram und mit ihnen neue Abmahnungen, einstweilige Verfügungen sowie Urteile zu der Frage, was auf Instagram Werbung ist und wie diese gekennzeichnet werden muss. Seither herrscht unter Influencern und deren Auftraggebern große Unsicherheit sowie ein Wildwuchs an vermeintlich rechtssicheren Werbekennzeichnungen.

Autor
Jakob Wahlers
Ausgabe
06/2019
Rubrik
Bäderbetrieb