Schwimmbäder sollen nach den Vorgaben der DIN 19 643 betrieben werden. Zur Untersuchung der Wasserqualität
werden in der DIN mikrobiologische, physikalisch-chemische und chemische Anforderungen
formuliert. Für diesen Beitrag wurden die im Jahr 2007 am Hygiene-Institut der Universität Heidelberg
ermittelten Untersuchungsergebnisse (n = 98) ausgewertet. Die Forderungen der DIN und der „Empfehlungen“
des Umweltbundesamtes (UBA) werden weitgehend eingehalten. Die Untersuchungsergebnisse
zeigen auch, dass weder durch ausreichende Chlorung noch durch die Messung der Redox-Spannung sporadische
mikrobiologische Kontaminationen ausgeschlossen werden können. Vor dem Hintergrund der
aktuellen Diskussion um die gesundheitliche Bedeutung um Desinfektionsnebenprodukte, die in die Luft
übertreten können, muss jedoch die Frage gestellt werden, ob durch die bisherige Untersuchungspraxis
alle aus hygienischer Sicht relevanten Parameter erfasst werden.