Anerkennung von Schwimmeister-Abschlüssen der DDR in der Bundesrepublik

Der Regierungspräsident Düsseldorf Sehr geehrter Herr Kunze, nach der Tagung der Leiter der zuständigen Stellen der Länder am 307 31.10.1989 in Weinheim kann ich Ihnen nunmehr eine abschließende Beurteilung der Fragen zur Anerkennung von in der DDR abgelegten Schwimmeisterprüfungen geben.

Ausgabe
02/1990
Rubrik
Bäderbetrieb