Anforderung an die Badeaufsicht aus dem Blickwinkel der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

weitere Maßnahmen notwendig, z. B. zur - Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs - Leistung der Ersten Hilfe.

Ausgabe
02/1983
Rubrik
Bäderbetrieb