Anmerkung zu: Gibt es noch Innovationen bei der Aufbereitung und Desinfektion von Schwimmbeckenwas

In Veröffentlichungen [1 ] und Diskussionsbeiträgen [2] ist in letzter Zeit mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, mit dem Verfahren 'Flockung + Filterung + Chlorung' nach DIN 19 643 [3] sei es nicht möglich, die Wasserqualität nach DIN 19 643, Tab. 2 einzuhalten, insbesondere nicht die Werte für die Oxidierbarkeit. Althaus und Pacik [1 ] geben dazu eine Begründung, die nicht unwidersprochen bleiben kann, weil sie von einer irreführenden Interpretation der Norm ausgeht.

Autor
Ferdinand Brummel
Ausgabe
03/1987
Rubrik
Bädertechnik