Anpassungspflicht in Bädern bis 31.10.2000: Mittelspannungsschaltanlagen bei fehlendem Schutz gegen

In zahlreichen Bädern befinden sich aufgrund des hohen elektrischen Leistungsbedarfs abnehmereigene Mittelspannungsschaltanlagen, welche die vom Energieversorgungsunternehmen vorgehaltenen Versorgungsspannungen von 10 000 V bis zu 30 000 V über Transformatoren auf die Verbrauchsspannung, bei Drehstrom 400/231 V, abspannen.

Autor
M. Geiger
Ausgabe
05/1991
Rubrik
Bädertechnik