Anreicherung des Schwimmbeckenwassers mit Natriumchlorid (NaCl)

Nach den Richtlinien des Dänischen Umweltschutzamtes muß dem Schwimmbeckenwasser Natriumchlorid (Kochsalz) bis zu einer Konzentration von 0,9 % zugesetzt werden. Dadurch bieten sich bei Ertrinkungsunfällen größere Möglichkeiten der Wiederbelebung an.

Autor
Peter Sörensen
Ausgabe
08/1981
Rubrik
Bädertechnik