Arbeitsrechtliche Probleme durch Einsparmaßnahmen

Die schlechte finanzielle Lage vieler Kommunen führt dazu, dass auch bei den Bädern Einsparmaßnahmen durch Schließungen erfolgen. Davon können auch unkündbare Mitarbeiter in den alten Bundesländern be troffen sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen solcher Einsparmaßnahmen bis hin zu den Versuchen der außerordentlichen Kündigung von Unkündbaren. In diesem Beitrag werden nur Änderungskündigungen besprochen, sowohl ordentliche als auch außerordentliche.

Autor
Dr. Klaus Rischar
Ausgabe
07/2012
Rubrik
Bäderbetrieb