Arbeitszeitrecht und Dienstplangestaltung

Die Dauer und die Gestaltung der beruflichen Arbeitszeit beeinflusst maßgeblich auch die private Lebensführung. Das gilt insbesondere für die Arbeit nach einem Dienst- oder Schichtplan, da die Beschäftigten hier nur bedingt auf die Lage der Arbeitszeit Einfluss nehmen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die gesetzlichen und tarifrechtlichen Rahmenvorgaben, die im Wesentlichen dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen, beachtet werden. Der folgende Artikel erläutert die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die bei der Erstellung von Dienstplänen zu berücksichtigen sind.

Autor
Rechtsanwältin Ruth Böckmann-Beeker
Ausgabe
08/2020
Rubrik
Bäderbetrieb