Auf dem Weg in den Bundesrat – Interessen der Badbetreiber gewahrt

Ein beinahe „unendliches“ Kapitel des deutschen Badewesens scheint nun zum Abschluss zu kommen. Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 26. September diesen Jahres die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitete Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser dem Präsidenten des Bundesrates mit der Bitte überwiesen, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Abs. 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Autor
Christian Ochsenbauer, Ernst Stottm
Ausgabe
11/2002
Rubrik
Bäderbetrieb