Aufgussrichtlinie wurde vom Ausschuss Saunabetrieb Ende 2016 in Jena verabschiedet

Der Ausschuss Saunabetrieb des Deutschen Sauna-Bundes e. V., Bielefeld, und der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, verabschiedete in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 in Jena die Neubearbeitung der Aufgussrichtlinie als Entwurfsfassung, also als Blaudruck. Für den Blaudruck gilt eine Einspruchsfrist bis zum 27. Februar 2017. Nach den Grundsätzen für das Regelwerk der DGfdB werden Blaudrucke auf blauem Papier gedruckt. Zur besseren Lesbarkeit wird hiervon jedoch künftig abgesehen; ein blauer Streifen an der linken Blattseite kennzeichnet die Richtlinien nun als Blaudrucke.

Ausgabe
01/2017
Rubrik
Verbände