Aufsicht an gefahrenträchtigen Einrichtungen wie Wellenbecken, Wildwasserkanälen, Bodensprudler, Au

Allgemeine Grundsätze - Rechtsprechung: Die Aufsicht in Schwimmbädern ist sowohl für die Badbetreiber als auch für die Aufsichtskräfte, leider jedoch auch für die Gerichte, zu einem Dauerthema geworden. Dadurch hat auch die Liste der Urteilssammlungen aus den Bereichen 'Aufsicht im Badebetrieb' und 'Verkehrssicherungspflicht' des Bundesfachverband öffentliche Bäder einen immer größeren Umfang angenommen.

Autor
Achim Tilmes
Ausgabe
03/1992
Rubrik
Kongresse und Messen