Aufsichtspflicht in Bädern

Das Thema stellt mir die Aufgabe, die juristischen Grenzen eines der schwierigsten Probleme des Bäderpraktikers abzustecken. Schwierig ist das schon deshalb, weil das Recht für den NichtJuristen eine spröde und schwer begreifbare Materie ist.

Autor
Hesse
Ausgabe
12/1967
Rubrik
Bäderbetrieb