Aufwendungen für Studienreisen

Bei der Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Studienreisen, dem Besuch von Fachkongressen usw. wendet die Finanzverwaltung strenge Maßstäbe an. So muß die Reise oder Teilnahme an dem Kongreß ausschließlich oder weitaus überwiegend im beruflichen bzw. betrieblichen Interesse liegen.

Ausgabe
12/1996
Rubrik
Bäderbetrieb