Aus dem Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen AP-Zahl, eine neue Bewertungsgrundlage - b

Aufgrund einer Anregung der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. FIGAWA, Köln und eingehender Durcharbeitung der in der DIN 19 643, Ziffer 7.1 aufgeführten b-Werte und der vom Hygiene- Institut des Ruhrgebiets vorgenommenen 6-Tage-Versuche zur Ermittlung der spezifischen Belastung für neue, für den öffentlichen Bäderbau geeignete Verfahren, kamen wir zu einer neuen Bewertungsgrundlage, die sich in Form der AP-Zahl darstellt.

Autor
Helmuth Althaus, Daniel Pacik
Ausgabe
07/1984
Rubrik
Bädertechnik