Die praktische Verwendung von Fliesen und Badezellensteinen in Badeanstalten

In Badeanstalten ergibt sich die Verwendung keramischer Erzeugnisse als Wand- und Bodenbelag sowohl für die Auskleidung der Schwimmbecken als auch für den Kabinenbau aus den Forderungen der Hygiene an einen solchen sanitären Großbetrieb als eine Selbstverständlichkeit wegen der guten Reinigungsmöglichkeiten, der Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse und die ständige Feuchtigkeit sowie der äußerst geringen Haftmöglichkeit von Bakterien.

Autor
Heinrich Beling
Ausgabe
10/1952
Rubrik
Bäderbetrieb