Über Wirtschaftsformen öffentlicher Bäder

Der Begriff 'öffentliche Bäder' muß in dieser Studie von der Widmung her verstanden werden, nicht von der Trägerschaft.. öffentliche Bäder sind nach dem Sprachgebrauch solche, die für den Gebrauch durch die Öffentlichkeit, durch ein 'Badepublikum' bestimmt sind, gleichgültig, ob sie von öffentlicher oder von privater Hand errichtet oder betrieben werden, im Gegensatz zu den privaten oder Hausbädern, die ausschließlich der Benutzung durch den Badebesitzer, seine Familienmitglieder und höchstens noch durch seine privaten Gäste gewidmet sind.

Autor
Ernst Böhme
Ausgabe
03/1958
Rubrik
Bäderbetrieb