Das Notwehrrecht in Badeanstalten

Es kommt gelegentlich in den Badeanstalten zu Meinungsverschiedenheiten mit den Badegästen, die zu Weiterungen führen können. Dabei sind je nach der Art der Auseinandersetzung und der Mentalität der Badegäste selbst tätliche Angriffe auf die gerade beteiligte Dienstkraft und die gegebenenfalls zur Hilfe herbeigeeilten oder herbeigerufenen anderen Dienstkräfte nicht ausgeschlossen.

Autor
Hans Wiethaup
Ausgabe
05/1960
Rubrik
Bäderbetrieb