Künstliche Beatmung und Wiederbelebung, Schock und Schockbekämpfung, richtige Erstversorgung und sc

Künstliche Beatmung oder Wiederbelebung muß bei allen Zuständen ausgeführt werden, bei denen infolge einer Lähmung des Atemzentrums im verlängerten Mark des Gehirns die Atmung ausgesetzt hat, so bei elektrischen Unfällen, Blitzschlag, Gas- und Rauchvergiftungen, Unterkühlungen und bei Ertrunkenen. Ihr Ziel ist, den Luftaustausch in den Lungen künstlich so lange, oft mehrere Stunden, durchzuführen, bis eine Erholung des Atemzentrums erfolgt ist und der Verunglückte wieder in der Lage ist, kraft Regulation durch sein Atemzentrum selbst zu atmen oder der Arzt den Tod feststellt.

Autor
Schumacher
Ausgabe
03/1961
Rubrik
Bäderbetrieb