Epileptiker im Schwimmbad. Ein Stadtdirektor in Nordrhein-Westfalen teilte mit, daß die
Badeordnung des dortigen Schwimmbades, wie anderenorts,
u. a. 'Epileptiker' von der Benutzung ausschließt, daß darum
in der vergangenen Badesaison einem sehr badefreudigen
Epileptiker die Benutzung untersagt werden mußte, nachdem
er im Schwimmbad einen 'Anfall' erlitten hatte, daß nun der
Erkrankte über Stadtverordnete versuchte, die Benutzungsgenehmigung
zu erreichen, was eine entsprechende Änderung
der Badeverordnung voraussetzt. Er richtete darum folgende
Anfragen an die 'Deutsche Gesellschaft für das Badewesen':