Medizinische Bäder

Epileptiker im Schwimmbad. Ein Stadtdirektor in Nordrhein-Westfalen teilte mit, daß die Badeordnung des dortigen Schwimmbades, wie anderenorts, u. a. 'Epileptiker' von der Benutzung ausschließt, daß darum in der vergangenen Badesaison einem sehr badefreudigen Epileptiker die Benutzung untersagt werden mußte, nachdem er im Schwimmbad einen 'Anfall' erlitten hatte, daß nun der Erkrankte über Stadtverordnete versuchte, die Benutzungsgenehmigung zu erreichen, was eine entsprechende Änderung der Badeverordnung voraussetzt. Er richtete darum folgende Anfragen an die 'Deutsche Gesellschaft für das Badewesen':

Autor
Schumacher
Ausgabe
08/1964
Rubrik
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