Der Leistungsumfang bei physikalischen Heilbehandlungen. Bei den Bemühungen, für die einzelnen Leistungen der
physikalischen Heilbehandlungen die ihnen zuzurechnenden
Kosten zu erfassen, ergab sich die Einsicht, daß der
Kostenumfang im wesentlichen abhängig ist von dem Umfang
der dargebotenen Leistung selbst. Eine Leistungsbeschreibung
soll für weitere, insbesondere betriebswirtschaftliche
Untersuchungen als Grundlage dienen und
möchte zugleich als ein Beitrag dazu gewertet werden,
ausreichende und in den einzelnen Behandlungsstätten
einheitliche Leistungen zu sichern. Der Umfang der Behandlungsleistung
hat dem jeweiligen ärztlichen Auftrag,
wie er in der Regel in der Verordnung seinen Niederschlag
findet, zu entsprechen. Nach langer Erfahrung und
unter Nutzung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse
können die einzelnen Leistungen in sachlicher und
personeller Hinsicht abgegrenzt werden.