Medizinische Bäder

Der Leistungsumfang bei physikalischen Heilbehandlungen. Bei den Bemühungen, für die einzelnen Leistungen der physikalischen Heilbehandlungen die ihnen zuzurechnenden Kosten zu erfassen, ergab sich die Einsicht, daß der Kostenumfang im wesentlichen abhängig ist von dem Umfang der dargebotenen Leistung selbst. Eine Leistungsbeschreibung soll für weitere, insbesondere betriebswirtschaftliche Untersuchungen als Grundlage dienen und möchte zugleich als ein Beitrag dazu gewertet werden, ausreichende und in den einzelnen Behandlungsstätten einheitliche Leistungen zu sichern. Der Umfang der Behandlungsleistung hat dem jeweiligen ärztlichen Auftrag, wie er in der Regel in der Verordnung seinen Niederschlag findet, zu entsprechen. Nach langer Erfahrung und unter Nutzung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse können die einzelnen Leistungen in sachlicher und personeller Hinsicht abgegrenzt werden.

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11/1964
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