Die wirtschaftliche Stellung angestellter Krankengymnasten, Masseure
und medizinischer Bademeister nach dem neuen BAT. In früheren Jahren war die Stellung der Angehörigen physiotherapeutischer
Berufe, also Krankengymnasten, Masseure
und medizin. Bademeister, weder durch Tarifverträge noch
durch Ordnungsbestimmungen der öffentlichen Hand (Allgemeine
Vergütungsordnung oder Allgemeine Dienstordnung)
ausreichend eindeutig und befriedigend geregelt. Notwendige
Regelungen waren zudem noch mit dem Zweifel belastet,
welche Berufsangehörigen als Lohnempfänger, und
welche im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen.