Medizinische Bäder

Die wirtschaftliche Stellung angestellter Krankengymnasten, Masseure und medizinischer Bademeister nach dem neuen BAT. In früheren Jahren war die Stellung der Angehörigen physiotherapeutischer Berufe, also Krankengymnasten, Masseure und medizin. Bademeister, weder durch Tarifverträge noch durch Ordnungsbestimmungen der öffentlichen Hand (Allgemeine Vergütungsordnung oder Allgemeine Dienstordnung) ausreichend eindeutig und befriedigend geregelt. Notwendige Regelungen waren zudem noch mit dem Zweifel belastet, welche Berufsangehörigen als Lohnempfänger, und welche im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen.

Autor
Werner Fritzsche
Ausgabe
01/1965
Rubrik
Rubriken