Das Arbeitsförderungsgesetz

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsförderungsgesetz, nachfolgend AFG genannt, das Instrumentarium für eine moderne, aktive Arbeitsmarktpolitik geschaffen. Dabei ist er davon ausgegangen, daß es nicht mehr genügt, lediglich bei einer ungünstigen Entwicklung, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, nachträglich korrigierend einzugreifen.

Autor
Helmut Wegner
Ausgabe
05/1974
Rubrik
Bäderbetrieb