Die vom Besuch eines Schwimmbades ausgeschlossenen Personen

Der Besuch der öffentlichen Schwimmbäder, der Thermalhallen- und Freibäder und ihrer Einrichtungen steht grundsätzlich jedermann offen. Jedoch können nach der Badeordnung von dem Besuch bestimmte Personen ausgeschlossen werden.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
09/1975
Rubrik
Bäderbetrieb