Bäder im Grenzbereich zwischen Renovierung und Modernisierung

I. Grundlegende Überlegungen Bäder als öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge Hallenbäder und Freibäder sind öffentliche Einrichtungen, auch im Rahmen der Infrastruktur. Sie dienen dem Bürger, den Schulen und dem Vereinssport im allgemeinen. Sie dienen aber insbesondere der Gesundheit im Bereich der aktiven Erholung und der Freizeitgestaltung aller Bürger, der Jugendpflege und dem Breitensport. Deshalb sind sie ausgezeichnete Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Autor
Hans A. Link
Ausgabe
09/1984
Rubrik
Bäderbau