Die Kostenfortschreibung als Prozeß

Die Kostenfortschreibung als Prozeß Der Bauherr hat Anspruch auf sorgfältige, rechtzeitige und umfassende Unterrichtung über alle Kostenveränderungen, die sich vom Zeitpunkt erster Planungen und Kostennennungen einstellen; in den meisten Architekten- und Ingenieurverträgen ist diese Verpflichtung Vertragsgegenstand.

Autor
Peter Fischer
Ausgabe
05/1985
Rubrik
Sammelbecken